Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Sicherheit
Bei Winterreifen steht eine wichtige Neuerung an: Um auch mittelfristig auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reifenkäufer unbedingt auf das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte achten. Denn das ist ab Anfang 2018 Pflicht. Und ab Ende September 2024 reicht das bisherige M+S-Signet nicht mehr für die Erfüllung der Winterreifenpflicht aus.
Laut ADAC ist ein höherer Qualitätsanspruch der Hintergrund dieser Änderung. Eine Sprecherin: „Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das Alpine-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.“ Unverändert bleibt zum Jahreswechsel die Regelung zur situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben, Sommerreifen sind also bei winterlichen Straßenverhältnissen verboten.
Neben einen Bußgeld drohen im Fall eines Unfalls auch noch unangenehme Konsequenzen bei Kasko und Haftpflicht. Eine Neuheit gibt es aber trotzdem: Auch der Fahrzeughalter, etwa ein Autovermieter, muss mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.10.2017 aktualisiert am 17.10.2017
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.