Winterreifen: Von Regeln, Pflichten und Gummi-Paragrafen

Von Ingo Koecher — Wenn auch der November begann, wie der Oktober endete, wird der Winter dennoch kommen, das ist sicher. Und wer sich bis jetzt noch immer mit dem Reifenwechsel von Sommer auf Winterpneus zurückgehalten hat, der sollte nun aber doch einmal über den Austausch nachdenken. Und das nicht nur, weil die Faustregel besagt, O bis O – also Oktober bis Ostern.

Nicht nur bei Schnee und Eis

Winterreifen machen nicht nur Sinn, wenn man knöcheltief im Schnee versingt. Schon bei Temperaturen unterhalb der sieben Grad Celsius Marke ist die Gummimischung eines Winterreifens der eines Sommerpneus deutlich überlegen. Das liegt unter anderem an der weicheren Struktur von Lauffläche, insbesondere des Profils. So ist der Anhalteweg bei einer Bremsung mit einem Winterreifen deutlich kürzer, als bei einem aufgezogenen [foto id=“387914″ size=“small“ position=“right“]Sommerreifen.

Gleiches gilt natürlich auch beim Beschleunigen. Auch hier bietet die weichere Mischung des Winterreifens weitaus mehr Halt auf kaltem Untergrund. Durchdrehen der Räder wird so – bei normaler Fahrweise – weitestgehend ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Über die rein fahrphysikalischen Zusammenhänge hinaus, gilt es den rechtlichen Hintergrund zu beachten. So ist jeder Fahrzeugführer nach der Deutschen Straßenverkehrsordnung bei winterlichen Straßen (Schnee, Schneematsch, Eis) seit 2010 verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. Tut er das nicht, kann bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld ab 40 Euro ausgesprochen werden. Kommt es nachweislich zu einer Verkehrsbehinderung wegen nicht aufgezogener Winterpneus, werden sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt.

{VOTING}Europäisches Ausland

Achtung bei der Fahrt ins europäische Ausland. Wie in Deutschland, gilt auch in Österreich und der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch gilt auch in diesen Ländern, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Reifen aufgezogen werden müssen. Während Österreich zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorschreibt (Deutschland mindestens 1,6 Millimeter), gibt es in der Schweiz keine weiteren Festlegungen.

Neben generellen Vorgaben gilt eine Winterreifenpflicht in Italien und Frankreich für bestimmte Regionen oder Bereiche, an denen entsprechende Schilder Winterbereifung fordern.

Kein Winterreifenpflicht besteht in den Ländern Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden und Polen. Um im Winter nicht liegenzubleiben, sollten jedoch auch hier Winterreifen aufgezogen werden. Dann wird der „plötzlich“ auftretender Schnee oder Eis nicht zum Problem.

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Jürgen Brandenburger

Dezember 2, 2011 um 8:07 am Uhr

Ich fahre auf meinem Auto Michelin PS3 Sommerreifen. Die sind von der Mischung so weich, daß die Haftung auch um 0 Grad sehr gut ist. – Bei Schnee halt das Auto stehen lassen oder dann auch sofort Winterräder montieren. – – Auf meinem anderen Auto habe ich Winterräder montiert, der ist jetzt total unsicher vom Fahrverhalten.

Gast auto.de

November 8, 2011 um 9:12 am Uhr

Schon wieder der Unfug mit den ominösen 7 Grad der, wie viele Tests bewiesen haben, überhaupt nicht stimmt. Solange die Strasse trocken ist sind Sommerreifen klar besser. Dennoch sollte man wenn der erste Schnee fällt Winterreifen bereits montiert haben da dann ein wirklicher Vorteil der winterreifen gegeben ist.

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