Winterreifenpflicht – Ausnahme für Motorräder?

Motorräder sind von der jüngst eingeführten Winterreifenpflicht nicht betroffen. Diese Auffassung vertritt zumindest der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) und bezieht sich dabei auf einen Rechtsfehler in der Verordnung.

Zwar schreibt die Neuregelung bei Eis- und Schneeglätte ausdrücklich für alle Kraftfahrzeuge Winterreifen vor, allerdings wird im Text der Verordnung Bezug auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG genommen. Diese gilt aber nur für mindestens vierrädrige Fahrzeuge. Nach Einschätzung des BVDM ist die Winterreifenpflicht für Motorräder vor diesem Hintergrund juristisch nicht zu halten.

Zudem gehe die Verordnung an der Praxis vorbei, so der Verband, da es auf dem Markt praktisch keine Winterreifen für Motorräder gebe. Die laut der Verordnung erlaubten Pneus mit M+S-Kennzeichnung seien fast ausschließlich für Enduros und Geländemaschinen zu haben. Fahrer aller anderen Modelle gehen leer aus. Die Winterreifenpflicht komme daher einem Fahrverbot für Motorradfahrer gleich. Das Problem dürfte allerdings nur wenige Biker betreffen, da die meisten ihr Fahrzeug den Winter über stehen lassen.

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Markus Müller

Dezember 22, 2010 um 9:04 am Uhr

Entschuldige bitte aber in welcher Welt lebst du denn? Wenig Schnee? Wo? In ganz Deutschland bricht jeglicher Verkehr aufgrund der Schneelast zusammen. In welche Eck wohnst du denn? Da würd ich sofort hinziehen 😉

Ausserdem muss ich auch vehement widersprechen: von den 1000 kann vielleicht einer wirklich gut fahren. Vielleicht sogar 100. Dafür sind da mindestens 500 dabei die DENKEN sie könnten fahren und die gefährden dann ohne Winterreifen andere Verkehrsteilnehmer.

Das gilt natürlich nicht nur für Motorräder. Dass es kaum WR für Motorräder gibt ist eine andere Sache, trotzdem sind solche Sprüche wie es geht ums "Geld" machen lächerlich. Wo kassiert denn der Staat an den Winterreifen so großartig ab? Und mal ehrlich: die letzten Wochen haben wieder deutlich gezeigt, das Sommerbreifte Kraftfahrzeuge im Winter nicht auf öffentlichen Straßen verloren haben. Ein großer Teil der Unfälle und Staus geht auf falsche Bereifung zurück. Und ich kann nicht nachvollziehen wie da gerechnte wird: ein Satz WR gegen einen Schaden am Fahrzeug bzw sogar Personenschaden. Ein Unfall ist fast immer teuer als einen Satz WR zu kaufen…..

Ulrich Kürpick

Dezember 21, 2010 um 4:35 pm Uhr

Da bisher die Winter recht wenig Schnee hatten, bin ich das ganze Jahr mit meiner Diversion gefahren. Selbst bei Eisregen war das kein Problem. Lediglich die ungläubigen Blicke der Anderen waren mir gewiß. Nun führt der Gesetzgeber Sippenhaft ein, weil 1 von 1000 nicht fahren kann. Ich glaube, das ist nur, damit man ordentlich kassieren kann.
Deshalb werde ich mir die Verordnung mal ausdrucken und weiterhin fahren. Danke an Euch.
gruß uli

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