Winterreifenpflicht – Deutsches Bußgeld im EU-Vergleich niedrig

Wenn Ende des Jahres die Winterreifenpflicht nach Deutschland kommt, droht manchem Autofahrer ein Bußgeld. Zumindest dann, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommer-Pneus erwischt wird. Mindestens 40 Euro werden dann fällig – 80 Euro, wenn der Verkehr behindert wird. Dazu gibt es noch einen Punkt in Flensburg. „Winterlich“ ist es laut Definition des Gesetzgebers, wenn die Straßen mit Schneematsch, Schnee oder Eis bedeckt sind. Im Vergleich zu anderen europäischen Nachbarn fallen die Strafen aber noch recht moderat aus, wie der TÜV Süd jetzt festgestellt hat.

In Österreich sind zwischen 35 und 5.000 Euro (bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit) zu zahlen, wenn zwischen dem 1. November und dem 15. April ein Auto mit Sommerreifen bewegt wird. Das gilt vor allem bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis. Entweder müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert, oder Sommerreifen mit Schneeketten aufgezogen sein. Letzteres ist aber nur statthaft, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Anders als bei uns (1,6 Millimeter) liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich bei 4 Millimetern. In Frankreich kostet das Missachten der Winterreifenpflicht 90 Euro, für fehlende Schneeketten werden 35 Euro fällig. Auch in Tschechien droht auf Hauptstrecken eine Geldstrafe von 100 Euro, wenn man im Winter (1. November bis 31. März) mit Sommerreifen erwischt wird. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet. Wie in Österreich sind hier 4 Millimeter Mindestprofiltiefe vorgeschrieben, wer weniger auf den Reifen hat, muss 80 Euro Strafe zahlen.

Etwas günstiger ist der Verstoß in Italien. Jenseits des Brenners gilt seit dieser Saison streckenweise eine Winterreifenpflicht und wer auf Sommergummis erwischt wird, zahlt 78 Euro Bußgeld. Die Behörden können dann kurzfristig für die unterschiedlichen Regionen bei Kälteeinbruch die Winterausrüstung vorschreiben. Anders in der Schweiz: Im Alpenland herrscht keine generelle Winterreifenpflicht. Nur wenn durch Autos mit Sommerreifen der Verkehr behindert wird, kann ein Bußgeld drohen. Dagegen gibt es eine Schneekettenpflicht,  die mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt wird. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro. Permanente Pflicht zur Winterreifenausstattung besteht auf Schwedens Straßen. Dazu gehören auch eine Schaufel und ausreichend Frostschutzmittel, die zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März mit an Bord sein müssen.

Für Deutschland soll die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Ende November den Bundesrat passieren und dann schnell in Kraft treten. Das Verkehrsministerium will den § 2 Absatz 3a der StVO ändern in: „Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).“ Dabei soll es keinen bestimmten gesetzlichen Zeitraum geben, da die Wetterverhältnisse in Deutschland sehr unterschiedlich sind. Bislang gibt es in Deutschland keine echte Winterreifenpflicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich eine an die „Wetterverhältnisse angepasste“ Bereifung vor.

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