Winterreifenpflicht für Lkw

Trotz zahlreicher Verkehrsbehinderungen durch Lkw aufgrund falscher Bereifung gibt es keine Winterreifenpflicht für Lkw auf allen Antriebsachsen. Nach Ansicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat dies gute Gründe:

So gebe es keine Lkw-Pneus, die sowohl für schneebedeckte als auch für nasse oder trockene Fahrbahnen geeignet seien. Die jetzige Regelung sei daher ein Kompromiss. „Winterreifen“ mit speziellem Stollenprofil auf den Antriebsachsen und Ganzjahres-Reifen mit hohen Naturkautschukanteil auf den übrigen Achsen seien die bestmögliche Bereifung in der kalten Jahreszeit, so der Verband.

Warum es dennoch zu Problemen an Steigungen kommt, erklären sich die Verbandsvertreter durch die „Fahrphysik“. Beim Lkw gebe es aufgrund der großen Gewichtsunterschiede zwischen leeren, teilweise beladenen und voll beladenen Fahrzeugen große Unterschiede im Fahrverhalten. Die Folge: Ein ausreichender Kraftschluss zwischen Reifen und Fahrbahnen ist nicht mehr möglich, was wiederum zu Problemen an Steigungen führe.

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