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Seit kurzem gilt die Winterreifenpflicht, und zwar auch für Motorräder. Jüngst vermeldete der Bundesverband der Motorradfahrer (BvdM), dass die momentane Regelung aufgrund eines Rechtsfehlers ungültig sein könnte. Laut den Zweirad-Vertretern beziehe sich der geänderte Paragraph der Straßenverkehrsordnung auf eine EWG-Richtlinie, die ausschließlich für vierrädrige Fahrzeuge gelte.
Der ADAC stellt hingegen klar, dass auf die besagte Bestimmung nur im Hinblick auf die erforderlichen Reifeneigenschaften verwiesen wird. Deshalb bleibe nach Ansicht des Clubs die Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder in Kraft.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 17.12.2010 aktualisiert am 17.12.2010
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