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In Deutschland gilt seit Kurzem die Winterreifenpflicht. Wer sie missachtet, muss je nach Situation 40 bis 80 Euro bezahlen. Doch wie sieht es bei unseren Nachbarländern aus, in die viele von uns bald in den Winterurlaub aufbrechen werden? Auch sie schreiben teilweise Winterpneus vor und pochen mit teils empfindlich hohen Bußgeldern auf das Einhalten ihrer Regeln. Doch wo gilt welche Pflicht und wie viel kostet es, wenn man sich nicht daran hält?
Die höchste Geldstrafe müssen Österreich-Urlauber fürchten. Dort können bis zu 5 000 Euro fällig werden, wenn ein Autofahrer wegen Sommerbereifung die Verkehrssicherheit schwer beeinträchtigt. Ein einfacher Verstoß kostet laut TÜV Süd jedoch nur 35 Euro. Anders als in Deutschland gibt es für die österreichische Winterreifenpflicht ein festgelegtes Zeitfenster: Vom 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Fahrzeuge an jeder Achse mit schnee- und eistauglichen Reifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter. Obwohl in Deutschland nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind, empfehlen Reifenhersteller wie zum Beispiel Dunlop bereits seit Jahren aus Sicherheitsgründen generell ein Profil-Minimum von vier Millimetern.
In Frankreich müssen Winterpneus nur dann aufgezogen werden, wenn das Hinweisschild „pneus neige“ dies vorschreibt. Wer sich nicht daran hält, muss 90 Euro bezahlen, wenn er erwischt wird. In Tschechien werden 80 Euro fällig, falls man zwischen dem 1. November und dem 31. März auf den Hauptverkehrsstraßen ohne schneefeste Bereifung mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe unterwegs ist. Auf Nebenstrecken weisen Schilder auf eine entsprechende Pflicht hin. In Italien ist es etwas komplizierter. Schließlich wäre eine generelle Winterreifenpflicht angesichts des milden Klimas Süditaliens unnötig. In der Provinz Mailand jedoch gilt vom 15. November bis 31. März eine dauerhafte Ausrüstungspflicht. Wer sich nicht daran hält, muss 78 Euro bezahlen. Im Aosta-Tal muss man von Mitte Oktober bis Mitte April mit Winterreifen unterwegs sein. Darüber hinaus können die italienischen Behörden auch per Hinweisschild auf einzelnen Streckenabschnitten eine entsprechende Bereifung vorschreiben. Als Alternative sind auch Schneeketten an den Antriebsrädern zulässig. In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Auf manchen Streckenabschnitten müssen allerdings Schneeketten aufgezogen werden – darauf weisen die gleichen Schilder wie in Österreich hin. Andernfalls wechseln rund 70 Euro den Besitzer.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 01.12.2010 aktualisiert am 01.12.2010
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