Winterreifenpflicht in Europa: Empfehlungen, Vorschriften, regionale Besonderheiten

Von Ingo Koecher – Unstrittig ist: Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit auf Schnee, Matsch und Eis. Während für Deutschland eher eine Richtlinie als eine gesetzliche Vorgabe gilt, sieht es bei den europäischen Nachbarn anders aus. auto.de zeigt, was Sie bei Fahrten ins Ausland beachten müssen.

Deutschland

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Fahrzeuge bei Schnee, Matsch und Eis nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden dürfen. Der seit 2010 in Kraft getretene Passus der StVO kommt jedoch eher einer Empfehlung als einer rechtlichen Vorgabe gleich. Unsinnigerweise, denn jeder sollte sich an die O bis O Regel halten. Die besagt, Sommerreifen zwischen Oktober bis Ostern gegen Winterreifen zu tauschen. Das dient der eigenen, wie auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Dennoch ist die Rechtslage so, dass es erst dann zu einer Reglementierung kommt, wenn jemand mit seinem sommerbereiften Wagen liegen bleibt, einen Unfall auslöst oder den Verkehr behindert. Der Bußgeldkatalog sieht {IMG_SMALL_RIGHT}dann ein Verwarnungsgeld abhängig von der Schwere von 40 Euro bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Anders sieht es da bei der Auslegung der StVO durch die Versicherungen aus. Es ist zu beobachten, dass Versicherte bei einem Unfall und nicht aufgezogenen Winterreifen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

Die Regelungen im europäischen Ausland sind teilweise konkreter als die schwammigen Formulierungen des deutschen Gesetzgebers.

Keine Winterreifenpflicht

Keine Winterreifenpflicht besteht in Albanien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Lichtenstein, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen Portugal, Rumänien, Russland (wird empfohlen), Schweiz, Spanien, Türkei, Ungarn (regional vorgeschrieben) und Zypern.

Generelle Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht besteht in Belgien, Bosnien-Herzegowina (Profiltiefe mind. 4 mm), Bulgarien (Profiltiefe mind. 1,6 mm), Estland und Finnland (Profiltiefe mind. 3 mm), Island (Profiltiefe mind. 1,6 mm), Italien (bei entsprechender Wetterlage), Lettland, Litauen, Mazedonien, Österreich (mind. Profiltiefe 6 mm), Serbien (mind. [foto id=“392169″ size=“small“ position=“left“]Profiltiefe 4 mm), Schweden (mind. Profiltiefe 3 mm), Slowakei (mind. Profiltiefe 3 mm), Slowenien (mind. Profiltiefe 3 mm) und Tschechien (mind. Profiltiefe 4 mm).

Empfehlungen und regionale Vorschriften

Einige Länder sprechen Empfehlungen aus, Winterreifen, Schneeketten oder Reifen mit Spikes zu benutzen. Zudem können für bestimmte Regionen Schneeketten vorgeschrieben werden. So in Albanien (Profiltiefe mind. 4 mm), Kroatien, Lichtenstein, Norwegen (Profiltiefe mind. 3 mm), Frankreich (ausgewiesene Regionen, Profiltiefe mind. 3,5 mm), Italien (bestimmte Regionen, Profiltiefe mind. 1,6 mm), Norwegen (mind. Profiltiefe 3 mm) und in der Ukraine (mind. Profiltiefe 6 mm).

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