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Mit einem spürbaren Rückgang der witterungsbedingten Unfälle nach der Neuformulierung der Winterreifenpflicht rechnen die meisten deutschen Kfz-Versicherer nicht. Deshalb sehen sie derzeit auch keinen Grund, die Beitragsprämien zu senken.
Die als beschlossene Sache geltende Änderung der Straßenverkehrsordnung durch den Bundesrat sieht vor, dass „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ ein Auto nur mit Winter-, M+S- oder Allwetterreifen unterwegs sein darf.
Damit wird erstmals konkret formuliert, wie eine „geeignete Bereifung“ im Winter auszusehen hat. Wer sich nicht daran hält und dabei erwischt wird, muss in Zukunft 40 Euro statt 20 Euro Bußgeld bezahlen, wobei noch ein Punkt in Flensburg fällig wird. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung des Verkehrs, werden sogar 80 Euro plus einem Punkt fällig.
Laut einer aktuellen Umfrage des Finanzportals „Financescout24“ ziehen 90 Prozent der deutschen Autofahrer in der kalten Jahreszeit ohnehin entsprechende Pneus auf. Daher dürften sie das Ende der Rechtsunsicherheit begrüßen, für ein Drittel von ihnen geht laut einer anderen Umfrage auch die Erhöhung des Bußgeldes in Ordnung. Allerdings hätte sich rund jeder zweite Befragte gewünscht, dass ein fester Zeitraum, etwa vom 1. November bis 15. April, in den Verordnungstext mit aufgenommen worden wäre. Stattdessen sind lediglich die winterlichen Verhältnisse erstmals konkret benannt worden.
geschrieben von auto.de/(mah/mid) veröffentlicht am 26.11.2010 aktualisiert am 26.11.2010
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Heinrich
Oktober 14, 2014 um 8:30 pm Uhrdie Bezeichnung M & S bei den Winterreifen ist eh Schwachsinn, weil bei den meisten Geländewagen die Bezeichnung M & S Plicht ist und so ein grobstolliger Reifen fürs Gelände ( AT oder MT ) auch zur gleichen Zeit ein Winterreifen ist.?????? Wie doof ist das denn