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Wer schnell ist spart
Ein Schnellzahler-Rabatt aufs Knöllchen? Den gibt es – allerdings nicht in Deutschland. Doch wer im Ausland ein Verwarnungs- oder Bußgeld verpasst bekommt, kann damit ordentlich sparen.
Grundsätzlich gilt: „Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden“, so der ADAC. Der Club empfiehlt, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern sie auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Das spart nicht nur Ärger und Nerven, sondern schont auch das Konto: Schnellzahlern gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig zeigen sich laut ADAC Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld inklusive der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen unter 70 Euro geahndet werden können. Viele Verkehrsverstöße werden im Ausland deutlich härter bestraft als bei uns. Wer etwa 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen mindestens 420 Euro. Gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sollten Autofahrer grundsätzlich skeptisch sein und sich rechtlichen Rat holen. „Diese Unternehmen haben keine Möglichkeit, behördliche Sanktionen zu vollstrecken“, so der ADAC.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.08.2017 aktualisiert am 17.08.2017
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