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Diskussion um Kraftstoff
Die Biokraftstoff-Wirtschaft fordert 16 Prozent statt bisher sieben Prozent Bio-Anteil im Kraftstoff. Branchenvertreter kritisierten deswegen heute beim Internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ in Berlin das Europäische Parlament wegen seiner Position zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die Parlamentarier wollen den Anteil von Kraftstoffen aus angebauter Biomasse senken und fordern einen Anteil von zehn Prozent von Kraftstoffen aus Abfällen, Reststoffen und Überschussstrom. Die Biokraftstoff-Wirtschaft hält das für kontraproduktiv und fürchtet Rückenwind für fossile Treibstoffe.
Artur Auernhammer, Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), forderte vom Europäischen Parlament inhaltliche Korrekturen: „Nur unter Einsatz aller verfügbaren Biokraftstoff-Optionen lässt sich die Emissionsbilanz im Verkehr deutlich verbessern.“ Auernhammer erinnerte daran, daß die Biokraftstoff-Branche auch zu einer nachhaltigen Optimierung von Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum beiträgt. Zudem entstünden bei der Biokraftstoff-Produktion wertvolle Koppel- und Nebenprodukte, die Importe zum Beispiel von Futtermitteln reduzieren.
Die Biokraftstoff-Wirtschaft weist darauf hin, dass die Beschlüsse des Parlaments gegen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse zu einer stärkeren Nutzung von fossilen Kraftstoffen führen werde. Für die jetzt anstehenden Beratungen von Ministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament fordern die Verbände daher, die vom Ministerrat am 18. Dezember 2017 beschlossenen Kernpunkte zu übernehmen. Die Möglichkeit Strom und Kraftstoffe aus Abfall und Reststoffen mehrfach anzurechnen, soll ersatzlos gestrichen werden. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse könnten nur dann volles Potential zur Dekarbonisierung des Transportsektors ausspielen, meinen die Verbände.
Die Biokraftstoff-Wirtschaft unterstützt die vom Ministerrat vorgeschlagene Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen, lehnt aber eine Reduzierung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030 strikt ab. Weder Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen noch die Elektromobilität könnten die dadurch entstehende Lücke bis 2030 füllen. „Der erst 2015 beschlossene Kompromiss eines Anteils von sieben Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse muss daher zumindest bis 2030 beibehalten werden, forderte auch Auernhammer. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse seien die kostengünstigste Alternative zu fossilen Kraftstoffen.
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Auernhammer: „Der schrittweise Ausbau des Anteils von Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen ist notwendig. Jedoch sind es heute Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse, die maßgeblich zur Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor beitragen. Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen dürfen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht ersetzen, sondern müssen einen zusätzlichen Beitrag zur Reduzierung fossiler Kraftstoffe leisten.“
2016 betrug die durchschnittliche Treibhausgas-Einsparung der in Deutschland in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe 77 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Das ist gegenüber 2015 ein Plus von sieben Prozentpunkten. Durch den Einsatz von Biokraftstoffen wurden somit 7,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vermieden. Die Zahlen der Verbände zeigen, dass diese Effizienzsteigerung zu einem sinkenden Bedarf an Biokraftstoffen in Diesel und Benzin führt. Die Treibhausgas-Minderungsquote soll nach Meinung der Verbände deshalb angehoben werden.
Für die Biokraftstoff-Wirtschaft stellen Kraftstoffe aus Anbaubiomasse, neben der Effizienzsteigerung von Motoren, alternativen Antriebstechnologien und der Optimierung von Verkehrsinfrastrukturen, eine essentielle Komponente dar. „Die Treibhausgas-Minderungsquote für Kraftstoffe sollte daher in 2018 beginnend bis 2030 sukzessive auf 16 Prozent angehoben werden, um den vom Ministerrat vorgeschlagenen EU-Mindestanteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehr zu erreichen“, forderte Artur Auernhammer.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 23.01.2018 aktualisiert am 23.01.2018
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