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Neues Prüfverfahren
Lange waren die Herstellerangaben über Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge in der Diskussion. Kaum jemand war bereit zu akzeptieren, dass es sich bei den Angaben nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) um „Laborwerte“ vom Rollenprüfstand handelte, die sich aus völlig unrealistischen Vorgaben der Vorschriften ergeben mussten. Sie fallen zwangsläufig zu ungenau und fast immer zu niedrig aus.
Dieser soll die Verbrauchsangaben realistischer machen. Doch ob der den Autofahrern wirklich Freude bereitet, darf bezweifelt werden. Das neue Prüfverfahren misst den Verbrauch praxisnäher und damit auch den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) der Fahrzeuge präziser. Und nach dem CO2-Wert richtet sich die Bemessung der Kfz-Steuer. Da die CO2-Emissionen der Fahrzeuge nach dem neuen Verfahren immer höher ausfallen werden als die bisherigen Angaben, müssen sich viele Autofahrer wohl auf steigende Steuerabgaben einstellen.
Bis zum Fünffachen könnte sich ab 2018 die Kfz-Steuer beim Kauf eines Neuwagens erhöhen, haben Experten errechnet. Unangenehm an dem neuen System ist nach ihrer Ansicht, dass von der Erhöhung der Kfz-Steuer voraussichtlich kleine Autos mit Benzinmotoren besonders betroffen sein werden. Auf die Fahrer großer Fahrzeuge sollen vergleichsweise geringere Steuererhöhungen zukommen. Das dürfte viele Autofahrer an dem Sinn des neuen Prüfverfahrens zweifeln lassen. Das Bundesfinanzministerium soll sich aufgrund der neuen Messmethode für die Zeit von 2018 bis 2022 auf Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer von über eine Milliarde Euro freuen.
Dabei war der WLTP im Auftrag des UN-Gremiums „World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations“ entwickelt worden, um Verbrauchern realistischere Verbrauchsangaben als bisher an die Hand zu geben. Das neue Testverfahren basiert auf Fahrdaten, die in Asien, Europa und den USA gesammelt wurden. Der Testzyklus wurde deutlich erweitert, die Fahrsituationen realistischer. Zudem werden die Temperaturbedingungen bis auf ein Grad genauer definiert und drittens wird der Einfluss von Sonderausstattungen, wie etwa andere Felgen als beim Basismodell, berücksichtigt.
In Europa gilt WLTP seit dem 1. September 2017 als verpflichtende Grundlage für die Typgenehmigung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge. Ab dem 1. September 2018 sind in Europa für alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeugmodelle nach dem WLTP gemessene Abgas- und Verbrauchswerte vorzulegen. Für größere leichte Nutzfahrzeuge tritt diese Regelung ein Jahr später in Kraft. Ab September 2019 sind dann alle neu zugelassenen Fahrzeuge nach dem WLTP-Verfahren zu testen.
Vor dem Hintergrund der mit dem neuen Prüfverfahren verbundenen Veränderungen bei der Bemessung der Kfz-Steuer raten Fachleute denjenigen, die sich bis zu der verpflichtenden Gültigkeit von WLTP ein neues Auto kaufen wollen, sich schon jetzt den Verbrauch nach der neuen Norm ausrechnen und am besten schriftlich bestätigen zu lassen. Damit lässt sich dann nämlich auch bei einer möglichen späteren Zulassung präziser kalkulieren, was die Abgaben ans Finanzamt betrifft. Die Besitzer älterer Fahrzeuge können derweil aufatmen: Für ihre Autos hat WLTP keine Gültigkeit. Sie bleiben von Steuererhöhungen verschont.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 31.01.2018 aktualisiert am 31.01.2018
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