Wohnmobile Gesamtgewicht

Wohnmobile: Eine Frage des Gewichts

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Vor dem Kauf oder der Anmietung eines Wohnmobils lohnt ein Blick in die Technischen Unterlagen des Urlaubgefährts, bevor es in die Ferien geht. Das gilt vor allem für Urlauber, die den Ferientransporter mit dem Pkw-Führerschein bewegen wollen. Mitunter ist bei derartigen Modellen die Zuladung so eingeschränkt, dass sich zwischen Gepäck und Mitfahrern entschieden werden muss. In einem Fall, der jetzt in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Frankfurt (Az.:26U31/14) entschieden wurde, war der Nutzraum von nominell 600 Kilogramm schon bei Belegung mit vier Personen nicht mehr nutzbar. Das Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht besaß eine sogenannte Heckgarage und zwei zusätzlich eingebaute Sitze, sodass sich bald herausstellte, dass bereits mit vier Personen an Bord die zulässige Hinterachslast überschritten war.

Verurteilung wegen Sachmangels

Die Richter verurteilten den Verkäufer zur Erstattung des Kaufpreises einschließlich Zinsen. Sie sahen in der eingeschränkten Nutzbarkeit einen erheblichen Sachmangel. Denn, wer ein für vier Personen zugelassenes Fahrzeug erwirbt, dürfte erwarten, dass er es entsprechend nutzen kann. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dürfen mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden; bei 3,5 bis 7,5 Tonnen wird die Fahrerlaubnis C1 verlangt. Besitzer von vor dem Jahr 1999 ausgestellten Führerscheinen der alten Klasse 3 sind für die C1-Fahrzeuge qualifiziert. Der Automobilclub von Deutschland empfiehlt allen Wohnmobilisten von vornherein genau zu überlegen, ob zusätzliche Ausstattungen unbedingt notwendig sind, um so Gewicht zu sparen.

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