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Innerorts am Straßenrand parkende Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen nachts beleuchtet werden. Dafür dürfen Parkleuchten oder reflektierende Park-Warntafeln verwendet werden, so der ADAC. Die Regelung gilt ebenso für Lkw über 3,5 Tonnen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 05.07.2006 aktualisiert am 05.07.2006
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