Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für
Autofahrer, die ihren Urlaub im Ausland verbringen. Vor Reiseantritt
sollte man sich unbedingt mit den wichtigsten Verkehrsvorschriften im Zielland
vertraut machen.
Der ADAC rät außerdem, nach Möglichkeit den Urlaub ein
wenig nach den Sommerferienterminen in Europa auszurichten.Wenn
es in vielen europäischen Ländern Sommerferien gibt, wird es schnell eng auf Straßen und an
Stränden. Wer jetzt seinen Urlaub plant, sollte einen Blick auf die
Sommerferientermine der europäischen Nachbarn werfen, um sich Stress
bei der Anreise und im Ferienort zu ersparen. Grundsätzlich sind Juni,
Juli und August die Monate, in denen Urlauber sich in ganz Europa auf
großen Andrang einstellen müssen, weiß der ADAC. Wer das vermeiden kann,
sollte grundsätzlich nicht am Wochenende in die Ferien starten. Es
empfiehlt sich, in der Woche zu starten und gegebenenfalls eine
Übernachtung auf der Strecke einzuplanen. Wer in den frühen
Morgenstunden oder nachts losfährt, erspart sich unter Umständen
ebenfalls stundenlange Staus auf dem Weg ans Urlaubsziel.
In
Italien wird es in diesem Jahr zwischen dem 8. Juni und 14. September
in den touristischen Hochburgen voll werden. In Spanien liegt die
Haupturlaubszeit zwischen 15. Juni und 15. September. In Frankreich
sind vom 4. Juli bis 1. September fast zwei Monate Schulferien, und in
Portugal sogar drei Monate (17. Juni bis 17. September). Ungarn
gibt seinen Schülern vom 13. Juni bis 29. August frei. Mit Kroatien
schließen zwei weitere beliebte Urlaubsländer für den gesamten Juli und
August die Klassenzimmer.
Durch den Beginn der Sommerferien bei
reisefreudigen Nachbarn wie zum Beispiel den Dänen (28. Juni bis 10.
August) oder den Holländern (5. Juli bis 31. August) müssen Autofahrer
auch auf den deutschen Autobahnen mit zusätzlichen Staus und
Behinderungen rechnen.
Wer sich vor unangenehmen Überraschungen
und einem Knöllchen als unliebsames Urlaubssouvenir schützen möchte,
der sollte sich rechtzeitig über die Verkehrsvorschriften im Ferienland
informieren. Die Strafen gegen Verstöße liegen zum Teil erheblich höher
als in Deutschland. So hat beispielsweise Griechenland für dieses Jahr
die Bußgelder deutlich angehoben, die sich zudem verdoppeln, wenn nicht
innerhalb von zehn Tagen gezahlt wird.
Bei Rotlicht- oder
Überholverstößen muss beispielsweise mit 350 Euro gerechnet werden. In
Spanien droht laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren
mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer
Blut-Alkohol-Konzentration ab 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von
wenigstens drei Monaten. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8
auf 0,5 heruntergesetzt. In Estland, Lettland, Kroatien, Rumänien, der
Slowakei und Ungarn herrscht striktes Alkoholverbot am Steuer.
Besonders
aufmerksam sollten Urlauber in Norwegen fahren. Zu schnelles Fahren
wird mit Strafen ab 395 Euro geahndet, für das Überfahren einer roten
Ampel oder Überholen im Überholverbot drohen 660 Euro Bußgeld.
Parkvergehen werden nicht nur in Norwegen, sondern etwa auch in Spanien
und Irland mit 80 Euro und mehr bestraft.
Der ADAC weist darauf
hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland
vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können
voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden. Bis
dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit
sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.
Vorsorge
sollte auch gegen Unfall oder Krankheit im Urlaub getroffen werden.
Eine Reisekrankenversicherung und ein Pannenschutzbrief stehen an
erster Stelle. Auch sollte die Grüne Versicherungskarte nicht fehlen.
Sie wird zwar nicht mehr in allen Ländern offiziell benötigt, aber im
Fall eines Schadens wird doch immer wieder nach ihr gefragt. Ärger mit
Unfallgegnern und Versicherungen im Ausland können sich Autofahrer durch einen Auslandschadenschutz ersparen, der eine Schadensregulierung
wie im Inland ermöglicht, denn nicht selten bleiben die Urlauber
jahrelang auf den Kosten sitzen.
Grundsätzlich gelten im Ausland
ähnliche Verhaltensregeln wie in Deutschland. Die Unfallstelle ist
abzusichern. Notieren sollte man alle wichtigen Daten des
Unfallgegners: Namen und Anschrift, amtliches Kennzeichen,
Nationalitätszeichen, Haftpflichtversicherungsgesellschaft und
Versicherungsscheinnummer. Die Polizei sollte bei Personenschäden oder
hohen Sachschäden immer gerufen werden, in den meisten osteuropäischen
Ländern empfiehlt es sich generell. Das Gleiche gilt, wenn sich der
Unfallgegner vom Unfallort entfernt hat, sein Fahrzeug nicht versichert
ist oder zwischen den Unfallbeteiligten keine Einigung erzielt werden
kann.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 31.03.2008 aktualisiert am 31.03.2008
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.