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KBA
Tendenz stark steigend: 711 Produktsicherheits-Untersuchungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2015 durchgeführt.
2010 bis 2012 lag das Niveau deutlich niedriger, damals wurden jeweils nur rund 410 Untersuchungen unternommen. Nicht jede vom KBA durchgeführte Untersuchung führt automatisch zu einem Rückruf. So wird in jedem Einzelfall entschieden, ob zur Erhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Untersuchungsergebnisse führten 2015 zu insgesamt 326 Rückrufaktionen (RRA). Mehr als 50 Prozent davon wurden wegen der Schwere des Mangels außerdem von der Behörde überwacht. Auch bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines mangelbedingten, unabwendbaren Schadensereignisses, beziehungsweise großem Gefährdungspotenzial, überwacht das KBA den Rückruf mit dem Ziel der vollständigen Beseitigung der möglichen Gefährdung. Dazu ist die Benachrichtigung der betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter erforderlich. 2015 wurden 1,65 Millionen Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister ermittelt.
Die Millionengrenze wurde mit 1,2 Millionen Halteranschriften für insgesamt 185 Rückrufaktionen erstmals 2010 überschritten. Dieser Vergleich verdeutlicht, dass die Anzahl betroffener Fahrzeuge nicht proportional zur Anzahl der Rückrufe steigt. Denn Rückrufe von Volumenherstellern führen häufig zu einer höheren Anzahl betroffener Fahrzeuge.7.528 sogenannte „Betriebsuntersagungen“ leitete das KBA im vergangenen Jahr ein. In diesen Fällen führte eine vom KBA überwachte Rückrufaktion selbst nach mehrmaliger Aufforderung im Rahmen von „Nachfass-Aktionen“ nicht zur vollständigen Mangelbeseitigung. Durch Betriebsuntersagungen werden diese Fahrzeuge vollständig aus dem Verkehr gezogen und die Gefährdung beseitigt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 31.03.2016 aktualisiert am 31.03.2016
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