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Als Entlastung für kleinere Werkstätten und Autohäuser hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die von der Bundesregierung geplante Reform der Umsatzsteuer begrüßt.
Betriebe mit bis zu 500 000 Euro Umsatz müssen demnach ab sofort bundesweit die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn die Kunden die Rechnungen auch bezahlt haben. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe begrüßte die Entscheidung von SPD und CDU/CSU als einen „wichtigen Schritt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, der vor allem Kleinbetriebe wirksam entlaste.
Bislang galt das in den alten Bundesländern nur für Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 250 000 Euro.
In den letzten Jahren wurden die bestehenden Umsatzsteuervorschriften aufgrund der zahlreichen Nachweispflichten für Händler zunehmend kritisiert. Der Umfang aller zu archivierenden Unterlagen wie beispielsweise ein Duplikat der Rechnung, der Lieferschein usw., sei vielen Unternehmern nicht klar.
Die Umsatzsteuer gilt als indirekte Steuer, da Steuerschuldner (Unternehmer) und Steuerpflichtiger (Kunde) nicht identisch sind. Mit der Umsatzsteuer, die mit der Mehrwertsetuer gleichzusetzen ist, wird der Umsatz (Leistungen, Einnahmen ohne MwSt.) eines Unternehmens besteuert.
geschrieben von auto.de/mlukow veröffentlicht am 27.05.2009 aktualisiert am 27.05.2009
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