ZDK: Bei Wechsel der Kfz-Versicherung erst einmal genau vergleichen

Bis zum 1. Dezember kann man seine Kfz-Versicherung wechseln. Viele Assekuranzen versuchen daher, in diesen Wochen mit neuen Tarifen und Bedingungen zusätzliche Kunden zu gewinnen. Doch ein Wechsel will gut überlegt sein, da billig nicht immer gut ist. Hilfestellung gibt dabei eine Checkliste, die der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) erstellt hat.

Als erstes sollte man prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie der jetzige Anbieter. Denn bei Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Wenn dann gekündigt wird, sollte man sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen. Wird die Zeit knapp, ist die Kündigung per Einschreiben ratsam.

Ein Blick ins Kleingedruckte sollte ebenfalls nicht fehlen. Die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl sollte mindestens für sechs, besser zwölf Monate und mehr sicher sein. Bei der Haftpflicht ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro ein absolutes Muss. Und man sollte auch auf die freie Auswahl der Werkstatt achten. Denn bei einer vereinbarten Werkstattbindung überlässt man die Schadenregulierung der Versicherung, was Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen gefährden kann.

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