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ZF hat für die Belegschaft in Deutschland eine weitreichende Beschäftigungssicherung für die nächsten fünf Jahre vereinbart. Bei Änderungen des Personalbedarfs haben die Mitarbeiter bis Ende 2013 ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz am bisherigen Beschäftigungsstandort.
In den zwei Folgejahren ist ein mehrstufiges Verfahren vereinbart: Führt die Suche nach einem gleichwertigen Arbeitsplatz am Standort zu keinem Ergebnis, wird zunächst in der jeweiligen Region, danach an ZF-Standorten in Deutschland gesucht.Die Beschäftigungssicherung wurde von Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung im Rahmen der unlängst beschlossenen Neuorganisation des ZF-Konzerns beschlossen. Sie gilt für Mitarbeiter, die zum Jahresende 2010 bei ZF fest angestellt sind.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 17.12.2010 aktualisiert am 17.12.2010
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