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Ab Oktober 2009 müssen Zivildienstleistende ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dies gilt nach Auskunft des Bundesamtes für den Zivildienst für alle, die während ihrer Tätigkeit regelmäßig hinterm Steuer sitzen.
Die Fortbildung muss mindestens fünf Stunden betragen. Wer im Krankentransport oder in der Notfallrettung eingesetzt wird, muss ein umfangreicheres Training tätigen.
Dies beinhaltet unter anderem kontrollierte Kurvenfahrten, sicheres Ausweichen und Sondersignalfahrten. Einschlägige Trainings sollen von professionellen Anbietern wie ADAC und TÜV angeboten werden. Grund für die neue Regelung ist, dass Zivildienstleistende meist Fahranfänger sind und somit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 16.07.2009 aktualisiert am 16.07.2009
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