ZLW verklagt VW Leasing

Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) hat gegen die Volkswagen-Tochter VW Leasing GmbH Klage beim Landgericht Braunschweig erhoben. Ziel der Klage ist ein gerichtliches Verbot der Abwälzung des Wertverlustrisikos bei Leasingfahrzeugen auf den Handel, erläuterte ZLW-Vorsitzender Axel Koblitz.

Gängige Praxis bei VW Leasing und anderen herstellereigenen Leasinggesellschaften ist es nach ZLW-Angaben, die Händler durch einseitig vorformulierte Geschäftsbedingungen zum Ankauf der Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem im voraus festgelegten Restwert zu verpflichten. Darin liege eine unangemessene und damit rechtlich unzulässige Benachteiligung der wirtschaftlich unterlegenen Händler.

Man habe die VW Leasing GmbH wegen der Verwendung der beanstandeten Vertragsklauseln zunächst vergeblich abgemahnt, sagte Koblitz. Die nunmehr anstehende gerichtliche Klärung der dem Streit zugrunde liegenden Rechtsfrage sei von fabrikatsübergreifendem Interesse.

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