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Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) warnt gegenwärtig vor fingierten Abmahnungen, welche ein Unbekannter im Namen der ZLW an Autohändler verschickt.
In dem Schreiben bemängelt der unbekannte Verfasser eine angebliche Verletzung der Wettbewerbsregeln im Internet. Mit dem Vorwurf der Wettbewerbsverletzung fordert er außerdem die Zahlung einer Aufwandspauschale. Die ZLW weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie als einziger Wettbewerbsverein in Deutschland keinerlei Abmahnpauschalen erhebt.
Als Absender habe der unbekannte Verfasser die Zweigstelle Hamm-Bellendorf der ZLW angegeben. Die Wettbewerbszentrale rät ausdrücklich, der Zahlungsaufforderung nicht Folge zu leisten. Das Schreiben sei nicht von der ZLW verfasst worden.
Bereits vor wenigen Wochen hatte im April die ZLW vor einem Schreiben des „Deutschen Institut für Umwelt und Gewerbe“ (DIfUG) gewarnt, in welchem das privatwirtschaftliche Institut für ein Konzept zur Verbesserung von Energieeffizienz in Kfz-Betrieben warb.
Für die Informationen und ein Zertifikat „Umweltfreundliches Unternehmen 2009“ (UFU) sollten die angeschrieben Betriebe im Voraus 130,90 Euro zahlen. Die Vorauszahlung für eine Leistung eines nicht-staatlichen Instituts sei hingegen als zweifelhaft zu bewerten.
geschrieben von auto.de/mlukow veröffentlicht am 18.06.2009 aktualisiert am 18.06.2009
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