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Gibt man sich dem persönlichen Musikgenuss am Steuer bei zu großer Lautstärke hin, wird das Fahren gefährlich und das Unfallrisiko steigt. So sieht’s Karl Walter, Kfz-Experten im Infocenter der R+V Versicherung. In zahlreichen Studien sei bewiesen worden, dass laute Musik den Körper in einen regelrechten Stresszustand versetze.
Der Fahrer werde von seinem eigentlichen Job, das Autofahren, abgelenkt. Und da Musik schon mal 100 Dezibel erreichen könne – eine Hupe bringt es auf 90 Dezibel -, sei nicht auszuschließen, dass andere Verkehrsteilnehmer überhört würden. Wer mit zu starker Beschallung angehalten wird, muss mit Verwarngeldern bis zu 25 Euro rechnen.
Wird ein Rettungswagen beim Einsatz behindert, weil man dessen Martinshorn überhört hat, kann es richtig teuer werden: Geldstrafen bis zu 5.000 Euro sind nicht ausgeschlossen. Aber ab wann gilt Musik als zu laut? – Das sei das Problem, räumt Walter ein, das nur im Einzelfall entschieden werden könne.
In dem Zusammenhang verweist er auf die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht. Wenn man die grob fahrlässig außer Acht lasse, riskiere man unter Umständen sogar seinen Versicherungsschutz. Aber taube Ohren gegenüber ihrer Umwelt haben oftmals auch Radfahrer mit Stöpsel im Ohr. Auch sie gingen im Fall der Fälle mit einem Verwarngeld von zehn Euro nicht ganz straffrei aus, so Walter.
geschrieben von (ar/S. R.) veröffentlicht am 23.09.2009 aktualisiert am 23.09.2009
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