Zu niedrige Kfz-Verbrauchsangaben: DUH zieht vor Gericht

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Kampagne gegen falsche Kraftstoffverbrauchsangaben auf viel Zustimmung gestoßen. Jetzt will die Organisation für bis zu fünf Verbraucher vor Gericht ziehen, um dort die „rechtswidrigen Praktiken der Autohersteller“ aktenkundig zu machen.

Klagebereite Autobesitzer sind aufgefordert, sich mit einer Dokumentation ihres Falles zu melden. Auf diesem Weg hofft die DUH, „den Staat endlich zum Eingreifen zu bewegen und offensichtliche Manipulationen zu sanktionieren“.

Bestätigt sieht sich die DUH in ihrem Kampf gegen unzutreffende Verbrauchsangaben nicht nur durch Zuschriften von Autofahrern, die sie in den vergangenen Wochen erreicht haben, sondern auch von einer jüngst veröffentlichten Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT). Nach Feststellung dieser gemeinnützigen Organisation beträgt der durchschnittliche Unterschied zwischen offiziellem und tatsächlichem Kraftstoffverbrauch 25 Prozent. Vor zehn Jahren habe der Abstand zwischen Labor- und Straßenwerten noch unter zehn Prozent gelegen. Laut ICCT-Studie greifen BMW und Audi besonders tief in die Trickkiste, was Abweichungen von 30 Prozent bzw. 28 Prozent beim Kraftstoffverbrauch zur Folge habt. Kaum besser seien die Zahlen von General Motors und Mercedes-Benz, die 27 Prozent bzw. 26 Prozent über dem Norm-Wert liegen. Die geringsten Unterschiede zwischen offiziell ermitteltem und tatsächlichem Spritverbrauch weisen Toyota mit 15 Prozent sowie Renault-Nissan und PSA mit jeweils 16 Prozent auf.

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