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Jedes Kilogramm zählt. Das gilt auch beim Kauf eines Elektro-Fahrrads. Warum? Weil das Gewicht einen entscheidenden Einfluss auf das Fahrverhalten haben kann. Denn ist der Radfahrer zu schwer, wird das Fahrverhalten instabil. Das macht nicht nur viel weniger Spaß, sondern kann auch gefährlich sein und Unfälle auslösen. Deshalb muss der Verkäufer stets über das zulässige Gesamtgewicht eines E-Bikes aufklären. Versäumt er dies, muss er das Pedelec zurücknehmen. Das entschied das Bonner Landgericht (Az.: 8 S 204/13).
Ein 110 Kilogramm schwerer Radler kaufte sich für rund 2 300 Euro ein Elektro-Fahrrad. Wegen instabilen Fahrverhaltens auf abschüssigen Strecken und „erheblichen Flatterschwingungen“ wollte er das Rad nach kurzer Zeit zurückgeben. Der Händler verweigerte dies, der Käufer klagte.
In der ersten Instanz ging es um die Beratung. Das zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes lag bei 120 Kilogramm inklusive 25 Kilogramm Fahrradgewicht. Dies wurde also um 15 Kilogramm überschritten.Laut Gutachter sei ein Verkäufer nicht verpflichtet, nach dem Gewicht des Kunden zu fragen. Das sahen die Richter anders: Der Verkäufer müsse den Kunden über das zulässige Gesamtgewicht aufklären. Der Fahrradhändler nahm das Pedelec zurück, abzüglich 300 Euro für 1 500 Kilometer Nutzung.
geschrieben von auto.de/(rawi/mid) veröffentlicht am 24.02.2014 aktualisiert am 24.02.2014
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