Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Radweg
Autofahrer gegen Radfahrer: In diesem ungleichen Duell auf deutschen Straßen steckt seit jeher reichlich Konflikt-Potenzial. Vor allem die Tatsache, dass viele Biker trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fahren, erbost so manchen Autofahrer. Sie hupen und verweisen mit eindeutigen Drohgebärden auf den Radweg. Doch wie ist das eigentlich rechtlich geregelt ? Müssen Radler wirklich immer den Radweg benutzen?
„Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand stehen, dürfen Radfahrer seit 2010 auch auf der Straße fahren – selbst wenn es einen Radweg gibt“, erklärt Karl Walter, der Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Das sollten Autofahrer wissen: Vor fünf Jahren hob das Bundesverwaltungsgericht die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Die Ausnahme: unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Und an diesen Stellen dürfen die Kommunen weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern aufstellen. Diese Schilder verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen. Halten sie sich nicht daran, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
Experten raten jedoch dazu, immer den Radweg zu benutzen. „In Ausnahmefällen wie etwa bei zugeparkten oder durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es jedoch auf der Straße ungefährlicher sein“, so Karl Walter. Dann aber sollten die Radfahrer schon aus Eigeninteresse besonders vor- und umsichtig fahren.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.07.2015 aktualisiert am 17.07.2015
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.
Es muß endlich mal für Radfahrer (die fahren ja überall,sogar auf Autobahnen) ein Plichthaftversicherung und eine Nummernschild Pflicht
eingeführt werden. Es kann so nicht mehr weitergehen. Ihr Verantwortlichen
habt lange genug Eure Augen verschlossen,tut endlich was,dafür seid Ihr
ja da und werdet auch gut bezahlt.
>Also auf geht’s tut was…
Comments are closed.
Normalbürger
Juli 20, 2015 um 9:48 am UhrPraxis ist doch (zumindest in Stuttgart erlebe ich das täglich), daß für Radfahrer generell keine Verkehrsregeln gelten. Sicher gibt es einige, die sich aus eigenem Antrieb noch an irgendwelche Regeln halten, aber das Gros fährt egal wo und egal wie! Da werden Straßen mit teuren, aber wenig genutzten Radwegen gebaut, der Verkehr der wegfallenden Fahrspur fließt jetzt durchs Wohngebiet. Der Radfahrer fährt jedoch lustig neben dem tollen Radweg auf dem Gehweg, egal ob Kinder aus einem Hauseingang kommen oder sonstwie gefährdet werden. Der Weg zur Kita ist gleichzeitig Fahrrad-Rasestrecke, aber das macht doch dem Sankt Radfahrer nichts … 1000 Beispiele gäbe es!!!