Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Schiedsspruch
Ein Schiedsgericht in London hat im Verfahren zwischen Suzuki und Volkswagen seinen Schiedsspruch vorgelegt. Damit ist die Zusammenarbeit beider Parteien für beendet erklärt. Die Richter bescheinigten Volkswagen vertragstreues Verhalten und stellten ein ordentliches Kündigungsrecht des Kooperationsvertrages seitens Suzuki fest. Volkswagen wird in diesem Zusammenhang seine Suzuki-Beteiligung von 19,9 Prozent abgeben und erwartet hieraus einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens. Das Schiedsgericht bestätigte zudem eine Vertragsverletzung durch Suzuki und räumt Volkswagen Schadenersatzansprüche ein.
Zusätzlich bestätigte das Gericht eine Vertragsverletzung durch Suzuki. Suzuki hatte die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010, Anfang 2011 abgebrochen und Volkswagen kein „Last-Call-Recht“ für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt. Volkswagen behält sich vor, Schadenersatzforderungen gegenüber Suzuki geltend zu machen.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 31.08.2015 aktualisiert am 03.09.2015
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.