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Wer von seinem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erhält (Jobticket), muss diesen nicht versteuern, denn es handelt sich um eine steuerfreie Sachzuwendung. Darauf hat der Auto Club Europa (ACE) heute (1.8.2008) in Stuttgart hingewiesen.
Zuvor hatten sich die Hamburger Finanzbehörde und der dortige Verkehrsverbund (HVV) auf Initiative des Clubs auf die uneingeschränkte Anwendung der Sachbezugsregelung für den Jobticket-Vertrieb verständigt. Danach darf der Zuschuss pro Monatskarte nicht höher als 44 Euro ausfallen. Dieser Betrag entspricht der vom Einkommenssteuergesetz (§ 8) gezogenen Grenze für steuerfreie Sachbezüge.
Für den ACE hat die Hamburger Praxis eine „bundesweit Beispiel gebende Bedeutung“. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber würden entlastet. Die geförderte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei angesichts hoher Kraftstoffpreise zudem ein wirksames Mittel für mehr wirtschaftliche Effizienz im Berufsverkehr.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 04.08.2008 aktualisiert am 04.08.2008
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