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Läuft der Leasingvertrag für ein Flottenfahrzeug aus, kann der Wagenzustand bei der Rückgabe des Autos oft Anlass zur Diskussion zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geben.
Auch zwischen dem Fuhrparkverantwortlichen und dem Fahrer kann es deswegen zu Missstimmungen kommen. An einem pfleglichen Umgang mit dem Dienstwagen sollten deswegen beide Seiten ein berechtigtes Interesse haben.
Welche Kriterien bei der Fahrzeugbewertung für den Leasinggeber von Bedeutung sind und anhand welcher Punkte eine Fahrzeugbewertung erfolgt, war Thema eines vom Corporate Vehicle Observatory (CVO) organisierten Workshops in München, an dem Fuhrparkverantwortliche und Experten unabhängiger Sachverständigenorganisationen teilgenommen haben. Die Informations- und Expertenplattform für Flottenmanagement, CVO, wurde von der internationalen Leasing- und Fuhrparkmanagementgruppe ARVAL gegründet und umfasst neben der Etablierung von Expertenrunden die Veröffentlichung von Fachbeiträgen und Broschüren sowie internationalen und nationalen Studien mit Markttrends zum Flottenmanagement-Geschäft. Ergebnis des Workshops ist eine Broschüre, die über Kriterien der Fahrzeugbewertung in Theorie und Praxis informieren soll.
Eben weil es bei der Bewertung des Fahrzeuges oftmals zu unterschiedlichen Auffassungen bei Leasinggeber und -nehmer kommt, sind ein transparenter Bewertungsprozess und ein ebenso transparenter Kriterienkatalog wichtige Voraussetzungen für eine einvernehmliche Fahrzeugrückgabe. So muss beiden Beteiligten klar sein, wann und in welchem Umfang Beulen, Kratzer und Abnutzungserscheinungen am und im Fahrzeug entweder als Gebrauchsspuren oder als nachzahlungspflichtige Schäden definiert werden. Eine möglichst frühzeitige und detaillierte Information des Leasingnehmers über diese Kriterien kann entscheidenden Anteil daran haben, spätere Unstimmigkeiten zu verhindern.
Wichtig ist auch, dass die Bewertung und Begutachtung des Leasingfahrzeuges von einer neutralen Gutachterorganisation vorgenommen wird. So werden mögliche Vorwürfe des Leasingnehmers im Falle von Auseinandersetzungen von vornherein entkräftet, da der Schadenskatalog der Gutachterorganisationen auf Grundlage des zuvor von Leasingnehmer und Leasinggeber vereinbarten Kriterienkataloges beruht. Willkürliche Gutachten von Seiten der Gutachterorganisationen können somit und aufgrund der Tatsache, dass die Gutachter selbst einer internen Qualitätssicherung unterliegen, weitgehend ausge-schlossen werden.
In der vom CVO herausgegebenen Broschüre „Zustandsbewertung Leasingrückläufer“ werden diese und weitere Informationen zur Fahrzeugbewertung anschaulich und übersichtlich zusammengefasst. Darin wird auch der Kriterienkatalog des Verbandes markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. (VMF), die „Faire Fahrzeugbewertung“, dargestellt. Dieser Standard wurde vom TÜV Nord zertifiziert und regelt den Rücknahmeprozess anhand fest vorgegebener Kriterien. Für den Leasingnehmer bedeutet die Faire Fahrzeugbewertung eine hohe Nachvollziehbarkeit des Prozesses und eine maximale Kostentransparenz bei der Endabrechnung.
Die Broschüre „Zustandsbewertung Leasingrückläufer“ kann ebenso wie andere Publikationen des CVO nach kostenloser Anmeldung unter http://www.arval.de bezogen werden.
geschrieben von auto.de/koe veröffentlicht am 24.09.2008 aktualisiert am 24.09.2008
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