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Die erweiterten Umweltzonen zwingen so manchen Dieselfahrer zur Aufgabe seines Fahrzeugs. Und die Gebrauchtwagen-Aufkäufer lauern auf solche Schnäppchen. Dabei haben sie einige Tricks parat.
Wer einen alten Diesel-Pkw fährt, ohne einen entsprechenden Nachrüst-Partikelfilter eingebaut zu haben, hat in den größeren Umweltzonen ein Problem. Doch die Filterhersteller legen nur für Modelle eine Serie auf, für die sich die Stückzahl lohnt. So hatte etwa der Hersteller Matrix-Engineering in Fürstenfeldbruck ein Projekt für einige ältere französische Modelle geplant, musste es aber wegen geringer Nachfrage einstampfen.
Beim örtlichen Straßenverkehrsamt lässt sich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind. Doch wer zum Beispiel in Düsseldorf einen Antrag stellt, stößt auf solche Auskünfte: „Da könnte ja jeder kommen. Wenn Sie nicht behindert sind oder ein Handwerksberuf haben, der Werkzeug transportieren muss …“ Oder: „Da unten auf der Automeile finden Sie übrigens genügend gute Gebrauchtwagen für nur 5 000 Euro.“ So die Auskunft des zuständigen Beamten.
Wer sich also ohne die grüne Plakette in der Umweltzone nicht strafbar machen will, muss seinen Dieselwagen verkaufen. Während eine abgelaufene HU-Plakette ein in der Werkstatt behebbarer Mangel ist, bleibt die rote Umweltplakette ein Makel, der die Verkaufsaussichten des Wagens in Deutschland stark einschränkt. Und Gebrauchtwagenhändler mit Verbindungen zum Export-Handel freut das.
Und mit so manchem interessanten Trick muss der Käufer dabei rechnen. Meldet sich da doch ein Interessent mit deutschem Namen in akzentfreiem Deutsch, aber mit unterdrückter Mobilfunknummer: „Ja, ich habe kein eigenes Telefon, ich rufe aus einem Internet-Café an. Ich bin arbeitslos und habe wenig Geld.“ Nach dem telefonischem Feilschen erscheint dann ein ganz anderer Herr mit einem orientalischen Namen zur Besichtigung des Kaufobjekts.
Der vorbereitete Kaufvertrag ist mit den persönlichen Käuferdaten zu ergänzen und alles genau vom Personalausweis des potenziellen Käufers abzuschreiben. Sonst steht schnell unleserliches Gekritzel im Vertrag und eventuell auch eine falsche Adresse. Und es können Ausreden vorkommen wie: „Meine neue Adresse ist noch nicht im Ausweis eingetragen.“ Oder: „Das ist halt meine Firmenadresse.“
Der TÜV Süd bietet neben einem Ratgeber mit Tipps zum Autoverkauf einen Kfz-Kaufvertrag zum kostenlosen Download auf der Internetseite „http://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/kfz-kaufvertrag“ an. Darin heißt es unter anderem: „Meldet der Käufer das Kraftfahrzeug nicht um, und der Käufer ist unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, haften Sie unter Umständen bis zum Ende der Fahndung für die Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie. In Zweifelsfällen – etwa wenn der Käufer keinen Wohnsitz im Inland hat – sollten Sie das Fahrzeug nur stillgelegt verkaufen!“
Wer das Risiko einer solchen Fahndung weiter mindern will, sollte die vom Käufer angegebene Telefonnummer vor Vertragsabschluss sofort anrufen und damit überprüfen. Wenn das Handy in der Jackentasche des Käufers klingelt, hat er einen Punkt gut gemacht. Wenn er es angeblich zu Hause vergessen oder verloren hat, der Akku leer ist oder es ihm auf dem Weg zum Termin gestohlen wurde, gibt es Punktabzug für die Vertrauenswürdigkeit.
Dass Autoexporteure gerne hart und auch mal nervtötend feilschen, um ihren Gewinn zu maximieren, ist bekannt. Doch woran ist solch ein Exporthändler zu erkennen? Von legalen Händlern erhält der Verkäufer meist unaufgefordert eine Geschäftskarte, wenn auch häufig ohne Adressangabe. Inoffizielle Händler ohne Kärtchen sind allerdings auch an der Verhandlungstaktik zu erkennen. So werden bekannte, in der Annonce bereits beschriebene Mängel gern ignoriert. Stattdessen kommen neue und manchmal fadenscheinige Argumente zum Vorschein: „Das Auto sieht aber vom Lack her gar nicht so aus wie auf den Fotos.“ Oder: „Ich hatte eine weite Anfahrt. Wer bezahlt mir denn die Kosten, wenn wir uns nicht einig werden?“ Auch nicht schlecht: „Ich habe nicht mehr Geld dabei und besitze keine EC-Karte.“
Wer letztlich seinen Wagen verkauft und dies der Zulassungsstelle gemeldet hat, wartet bange Tage auf die Ummeldung. Wenn kein Bescheid kommt, kann der Verkäufer das Amt anrufen. Zum Beispiel in Düsseldorf ist zu erfahren, dass es keine Benachrichtigungen gibt. Auf telefonische Nachfrage nach seiner Autonummer ist zu erfahren, dass der Wagen in Düsseldorf nicht mehr zugelassen ist. Wenn alles gut gegangen ist.
geschrieben von auto.de/(mid) veröffentlicht am 19.09.2013 aktualisiert am 19.09.2013
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