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Zwei Kennzeichen benötigen vierrädrige Motorräder, sogenannte Quads, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Wie bei einem Auto muss auch an einem Quad vorn und hinten ein amtliches Nummernschild angebracht sein.
Das ist laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Paragraph 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung so geregelt. Dennoch fahren viele Quads nur mit einem Kennzeichen durchs Land, da von dieser Regelung viele Fahrzeughalter und selbst einige Zulassungsstellen, Prüforganisationen und auch Polizisten nichts wissen. Zu Beginn dieses Jahres waren fast 99 000 Quads in Deutschland zugelassen.
geschrieben von auto.de/(kosi/mid) veröffentlicht am 04.10.2010 aktualisiert am 04.10.2010
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