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Bei der Erstzulassung (EZ) wird ein Auto das erste mal für den Straßenverkehr zugelassen. Das ist bei jedem Neuwagen der Fall, der vom Händler an den zukünftigen Fahrzeughalter verkauft wird. Die Erstzulassung (EZ) wird von der Zulassungsstelle ausgestellt und beinhaltet die Zulassungsbescheinigung I und II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Ohne die Erstzulassung darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, denn nur so ist gewährleistet, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Ohne die Versicherungs-Doppelkarte mit der die Kfz-Haftpflicht nachgewiesen wird, darf ein Auto nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass bei einem Unfall unverschuldet beteiligte Personen eventuelle finanzielle Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Die Erstzulassung (EZ) ist bei einem Fahrzeug das Datum, an dem es das erste Mal bei einer Behörde bzw. bei der Zulassungsstelle angemeldet und auch zugelassen wird. Das Auto kann zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr oder noch mehr bei einem Händler im Verkaufsraum gestanden haben und das Baujahr entsprechend früher sein. Das Baujahr ist das Jahr, in dem ein Fahrzeug gebaut wurde und die Erstzulassung (EZ) erst dann, wenn es vom Händler oder vom Käufer erstmals bei der Zulassungsstelle angemeldet wird. Die Erstzulassung (EZ) wird von der Zulassungsstelle erteilt, wenn der zukünftige Fahrzeughalter die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Versicherungs-Doppelkarte und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Wenn das Auto von einem Händler angemeldet wird, benötigt er zudem eine Vollmacht des zukünftigen Fahrzeughalters. Bei der Erstzulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, ausgestellt die zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, den jeweiligen Fahrzeughalter als Besitzer des Fahrzeuges ausweisen.