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Die Umweltplakette haben Städte und Kommunen bereits am 1. März 2007 eingeführt. Mit dieser werden die Fahrzeuge gekennzeichnet, die in den besonders feinstaubgefährdeten Gebieten fahren dürfen und welche nicht. Die ersten Umweltzonen gibt es seit 2008 in der Hauptstadt Berlin, in Hannover und in Köln. Besonders die Innenstädte sind feinstaubgefährdet und dürfen nur mit einer entsprechenden Umweltplakette befahren werden. Auf einem notwendigen Zusatzzeichen wird geregelt, welches Auto mit welcher Plakette dort fahren darf. Wieder aufgehoben wird die Umweltzone immer durch das Zusatzzeichen 270.2. Fahrzeuge ohne die Umweltplakette dürfen diese Umweltzonen nicht befahren. Geschieht das dennoch, kann ein Bußgeld erhoben werden.
Umweltplaketten sind in vier farblich unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Schadstoffgruppe Eins (Euro 1) ist die schlechteste Gruppe und bekommt keine Umweltplakette. Umweltplaketten in Rot berechtigen alle Fahrzeuge mit Euro 2, Gelbe Umweltplaketten kennzeichnen Euro 3, und die beste Umweltplakette ist Grün (Euro 4 und 5). Fahrzeuge mit einer grünen Plakette dürfen in allen 31 Umweltzonen in Deutschland fahren. Wer eine Umweltplakette bestellt, muss dazu nur den Kraftfahrzeugschein vorlegen, das Auto selbst muss nicht vorgeführt werden. Die Umweltplakette wird von innen an die untere rechte Seite der Windschutzscheibe geklebt. Bitte nicht von außen an die Scheibe kleben und auch nicht auf das Nummernschild. Die Umweltplakette dient der Identifizierung der Autos, die in gefährdeten Gebieten fahren dürfen, welche besonders vom Feinstaub belastet sind. Wer keine Umweltplakette bekommt, also alle Wagen mit Euro1, darf nicht in die Umweltzonen einfahren. Bei Nichtbeachten der Umweltzonen kann das teuer werden. Das Bußgeld beträgt zurzeit 40,- Euro.