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Bei der Doppelkarte handelt es sich um ein Dokument, welches beweist, dass die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine vorläufige Versicherungszusage für eine KFZ-Haftpflichtversicherung erteilt hat. Sie wird auch Deckungskarte genannt. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland. Ohne eine solche darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Wer seinen Wagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden oder ummelden möchte, benötigt hierfür die Doppelkarte der Versicherung. Die Versicherungszusage der Gesellschaft ist nur vorläufig. Der Versicherungsnehmer muss innerhalb einer bestimmten Frist den Antrag auf Versicherung ausfüllen und an die Gesellschaft schicken. Das heißt, er muss tatsächlich eine Versicherung zum entsprechenden Tarif der Gesellschaft abschließen. Tut er dies nicht, wird die Deckungszusage entzogen und das Fahrzeug darf nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Viele Gesellschaften haben für die vorläufige Deckungszusage durch die Doppelkarte inzwischen auf ein elektronisches System umgestellt. Der Antragsteller erhält eine Mail oder aber eine SMS auf sein Handy mit der VB-Nummer. Diese VB-Nummer gilt als Bestätigung der Versicherung bei der Zulassungsbehörde.
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