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Die Option Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, ist bei einer Reihe von unterschiedlichen Versicherungsarten möglich und bringt erhebliche Vergünstigungen in den Versicherungsprämien mit sich. Die fälligen Beiträge fallen wesentlich niedriger aus, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Im Falle einer Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug ist ein Selbstbehalt nicht möglich. Bei der Kaskoversicherung wiederum ist es durchaus möglich, die Beiträge zu senken, indem man eine Selbstbeteiligung vereinbart. Meist liegt diese bei einem Betrag von 300 Euro. Entsteht ein Schaden, den die Versicherung laut Vertrag zu regulieren hat, so trägt der Versicherungsnehmer den Schaden bis zu einer Höhe von 300 Euro selbst. Alles, was über diesen Selbstbehalt hinausgeht, wird von der Versicherung übernommen.