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Viele Autobesitzer entscheiden sich für eine Reise in den Urlaub mit dem eigenen Auto. Die offenen Grenzen und die gut ausgebauten Autobahnen ermöglichen eine relativ schnelle Fahrt in den Süden und am Urlaubsort selbst ist man mobil. Deutsche KFZ-Halter machen sich über ihren Auslandsschutz meist wenig Gedanken. Das Auto ist versichert und im Schadensfall kommt die Versicherung im Ausland genauso für Schäden auf wie im deutschen Inland. Grundsätzlich stimmt das, zumindest für Europa. In außereuropäische Länder wird wohl kaum jemand mit dem eigenen Auto reisen. Jeder deutsche Fahrzeughalter genießt also auch den Auslandsschutz für seinen versicherten Wagen. Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, kann also sichergehen, dass die Fremdschäden bezahlt werden. Für Eigenschäden ist grundsätzlich die Kasko-Versicherung zuständig, die als freiwilliger Zusatz mit der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
Auch im europäischen Ausland sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abzuschließen. Allerdings sind die Deckungssummen meist nicht besonders hoch. Wer als Deutscher im Ausland aus einem Unfall als nicht schuldig und als Geschädigter hervorgeht, muss damit rechnen, dass die Schadenssumme deutlich geringer ausfällt als bei einem Schaden innerhalb von Deutschland. Die Ansprüche auf Schadensersatz werden durch die Gesetze des jeweiligen Landes geregelt und berücksichtigen es nicht, wenn einer der Beteiligten aus Deutschland stammt. Diese Lücke kann mit dem Auslandsschutz geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die vor Antritt einer Reise abgeschlossen werden kann. Durch den Auslandsschutz sind sämtliche Schäden am eigenen Wagen, sofern kein Eigenverschulden vorliegt, in voller Höhe abgedeckt.
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